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Krankenkasse: So geht der Wechsel

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Steigt der Zusatzbeitrag, gilt ein Sonderkündigungsrecht

Vieles wird derzeit teurer, nun auch die Krankenkassenbeiträge. Bislang sind bereits rund ein Viertel der gesetzlich Versicherten betroffen. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein seit 2021 vereinfachtes Sonderkündigungsrecht. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für einen möglichen Krankenkassenwechsel und sagt, worauf Versicherte achten sollten.

Welche Kostenunterschiede gibt es bei Krankenkassen?

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten zu decken. Bisher haben 19 der 97 gesetzlichen Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erhöht. Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist für Versicherte die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken. Der höchste Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,7 Prozent, bei einigen Betriebskassen sogar bis 2,5 Prozent. Die niedrigsten Zusatzbeiträge liegen aktuell bei 0,6 Prozent oder teils sogar bei 0,35 Prozent. Je nach Anstieg und Bruttoeinkommen kann das eine niedrige dreistellige Summe pro Jahr ausmachen.

Wie funktioniert ein Wechsel der Krankenkasse?

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt.
Foto: ARKM

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Wichtig: Eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, können allerdings frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens 12 Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. Bis zum endgültigen Wechsel ist allerdings der erhöhte Beitrag zu zahlen.

Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?

Die Höhe des Zusatzbeitrages ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausschließliches Kriterium für die Krankenkassenwahl. Vor einem Wechsel ist es sinnvoll, die Mehrleistungen zu vergleichen. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Das können Vorsorgeangebote sein, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Osteopathie, spezielle Leistungen für Schwangerschaft und Kinder oder eine Geschäftsstelle vor Ort. Wechselwillige sollten daher vor einem Wechsel klären, welche zusätzlichen Leistungen für sie wichtig sind.

Weiterführende Infos und Links

Mehr zum Wechsel der Krankenkasse unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/10581
Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unter: https://www.gkv-spitzenverband.de (dann „Service“ und „Krankenkassenliste“)

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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