Mit der Betreuung ihrer Eltern müssen sich immer mehr Bundesbürger beschäftigen
Etwa 2,5 Millionen Menschen sind derzeit hierzulande auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema konfrontiert sein – entweder selbst als Pflegebedürftige oder als diejenigen, die sich um Eltern oder andere Angehörige kümmern müssen. Vorbereitet ist auf eine solche Situation kaum jemand. Manchmal baut ein alter Mensch zwar allmählich ab – der Eintritt des Pflegefalls und der Verlust der Selbstständigkeit kommen dann trotzdem überraschend. Oftmals aber tritt der Pflegefall aus heiterem Himmel ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder einem Sturz. Die Angehörigen müssen nun unter großem Zeitdruck wichtige Entscheidungen treffen.
Mit den Eltern frühzeitig reden
Nach Ansicht von Manuela Engelbrecht, Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin aus Sulzbach-Rosenberg, ist es daher wichtig, Fragen der Pflege in einer entspannten Atmosphäre möglichst frühzeitig zwischen den Generationen zu besprechen. Keinesfalls sollte man die Situation einfach auf sich zukommen lassen: „Die Eltern sind zu einem frühen Zeitpunkt noch selbst in der Lage zu sagen, welche Art der Pflege sie gerne möchten oder welche stationäre Einrichtung sie auswählen würden.“ Sie können diese Einrichtung sogar besichtigen und sich eventuell vorweg anmelden.
Wer auf der Suche nach einem guten ambulanten Pflegedienst für die Pflege der Eltern sei, könne sich, so Manuela Engelbrecht, etwa bei der Krankenkasse vor Ort erkundigen. Diese müsse kompetent Auskunft geben können. Aber auch der Hausarzt bekomme durch seine Hausbesuche mit, wer eine gute ambulante Versorgung leiste. Daneben sei Mundpropaganda die beste Werbung. Man solle sich einfach bei Bekannten, Verwandten und Freunden zu den entsprechenden Erfahrungen umhören.
Private Pflegezusatzversicherung bleibt unverzichtbar
Die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag muss zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden bestritten werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Christian Gatt von den Ergo Direkt Versicherungen weist darauf hin, dass auch die im nächsten Jahr geplante Pflegereform am sogenannten Teilleistungscharakter der gesetzlichen Pflegeversicherung nichts ändern werde. Zudem würden primär nur Demenzkranke höhere Leistungen erhalten und nicht alle Pflegebedürftigen. „Eine private Pflegezusatzversicherung bleibt also weiterhin unerlässlich, um die finanziellen Belastungen im Falle der Pflegebedürftigkeit zu decken“, betont Christian Gatt. „Ob die private Pflegezusatzversicherung dabei bereits ab Einstufung in die Pflegestufe I oder erst ab einer höheren Pflegestufe leistet, wird bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart.“ Meist würden die Versicherer verschiedene Absicherungsmöglichkeiten anbieten.