(akz-o) Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es ab Januar 2017 einige wichtige Änderungen. Die bisher üblichen drei Pflegestufen werden in fünf Pflegegrade umgewandelt. „Ziel ist es, den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden“, sagt Manuela Oltersdorf, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, UPD.
Mehr Hilfe für Demenzkranke
Jeder Pflegegrad ist mit bestimmten Leistungen aus der Pflegekasse verbunden. „Die Umstellung berücksichtigt unter anderem die Tatsache, dass es hierzulande immer mehr Demenzkranke gibt.“ Diese sind körperlich zumeist noch gesund, müssen jedoch aufgrund ihrer schwindenden geistigen Fähigkeiten zum Teil intensiv betreut werden. Sie und ihre Angehörigen waren durch die alte Regelung benachteiligt, da diese nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen durch Pflegeleistungen und Hilfsmitteln unterstützt. „In Zukunft sollen geistige und psychische Einschränkungen ebenso berücksichtigt werden. Alle Pflegebedürftigen sollen einen gleichberechtigten Zugang zu den benötigen Mitteln erhalten.“
Keine wiederholte Begutachtung
Personen, die bis Ende 2016 bereits in eine Pflegestufe eingeteilt sind, benötigen 2017 keine neue Begutachtung. „Sie werden automatisch in die neuen Pflegegrade eingeteilt“, erklärt Oltersdorf. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen rutschen in den nächst höheren Pflegegrad. Aus Pflegestufe 1 wird zum Beispiel Pflegegrad 2. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel bei Demenz – sie fielen bislang in die sogenannte Pflegestufe 0 – kommen in den übernächsten Pflegegrad. Befürchtungen, durch die neue Regelung schlechter gestellt zu sein als zuvor, sind unbegründet. „Alle, die bereits Leistungen erhalten, beziehen diese mindestens im gleichen Umfang weiter. Viele Betroffene erhalten erfreulicherweise mehr Unterstützung.“ Bei weiteren Fragen zum Thema beraten Sie die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kompetent, unabhängig und kostenlos im gesetzlichen Auftrag unter 0800/0117722 und auf www.patientenberatung.de.
Bei Menschen, die ab 2017 erstmals einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, übernehmen spezielle Gutachter die Einteilung in die Pflegegrade. „Sie arbeiten mit einem Punktesystem, bei dem der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen geprüft wird.“ Zu diesen gehören unter anderem die körperliche Beweglichkeit, die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten sowie die Fähigkeit zur Selbstversorgung, zum Beispiel beim Ankleiden und Essen.