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Wie gefährlich ist Titandioxid?

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Der weiße Farbstoff Titandioxid (E 171) erhitzt die Gemüter. Bei der Verbraucherzentrale NRW gehen dazu regelmäßig Anfragen und Beschwerden ein. Denn der Weißmacher ist seit August 2022 verboten, taucht aber trotzdem noch in Produkten auf, etwa in Zahnpasta oder in Nahrungsergänzungsmitteln. Warum das rechtens sein kann und wieviele Sorgen berechtigt sind, erklärt Angela Clausen, Teamleiterin Lebensmittel im Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW.

Warum findet sich Titandioxid weiterhin in Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetikprodukten oder Arzneimitteln?

2016 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA den weißen Farbstoff Titandioxid (E 171) neu bewertet und dabei trotz nicht ausreichender Daten keine Bedenken. Anfang Mai 2021 stufte sie ihn dann aber als „nicht sicher“ ein. Daraufhin schlug die EU vor, die Verwendung des Zusatzstoffes in Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmitteln zu verbieten. Dieses Verbot gilt seit dem 7. Februar 2022. Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Produkte, die nach den alten Vorschriften hergestellt wurden und vor diesem Datum im Handel waren, dürfen noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden. Das ist besonders für Nahrungsergänzungsmittel relevant – aufgrund ihres oft langen Mindesthaltbarkeitsdatums. Titandioxid ist auch in vielen Medikamenten (z.B. Schmerztabletten) enthalten. Die Verwendung als Hilfsstoff in Arzneimitteln ist vorläufig noch erlaubt. Bis 2025 wird nun geprüft, ob ein Verbot als sinnvoll erachtet wird. Die Pharmaindustrie ist aber schon seit 2021 aufgefordert, nach Alternativen zu schauen. Diese Übergangszeit trägt dem Umstand Rechnung, dass eine Rezepturänderung – und dazu zählt auch der Austausch eines Farbstoffs – eine erneute Zulassung des Arzneimittels benötigt und es sonst zu Medikamentenengpässen kommen könnte.

Wie gefährlich ist Titandioxid?

Zwar kam die EFSA 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht nicht, aber der Verdacht konnte nicht entkräftet werden, dass Titandioxid möglicherweise das Erbgut schädigt. Die Einschätzung der EFSA beruht jedoch auf Tierexperimenten und Studien zur Aufklärung der Reaktionsmechanismen. Gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen sind bisher nicht durch Humanstudien belegt, ein Risiko kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Es geht also vor allem um Vorsicht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zog Ende 2021 in einer Neubewertung ähnliche Schlüsse wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Es sei unklar, „in welchem Ausmaß und auf welche Weise Titandioxid das Erbgut schädigen kann“. Viele Lebensmittel enthalten Inhaltsstoffe mit erbgutschädigendem Potential. Diese sind natürlichen Ursprungs und daher unvermeidbar in der täglichen Ernährung. An Zusatzstoffe werden allerdings besondere Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Zusatzstoffe sind streng reguliert und werden in regelmäßigen Abständen überprüft, daher auch diese neue Entscheidung der EFSA, Titandioxid in Zukunft nicht mehr als Lebensmittelfarbstoff zu zulassen.

Wie werden Zusatzstoffe generell auf Sicherheit geprüft?

Für die Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig. Sieht sie keine Bedenken, wird der Zusatzstoff von der EU per Gesetz zugelassen. Nach erfolgreicher Zulassung dürfen Hersteller diesen Zusatzstoff in festgelegten oder allen Lebensmitteln in definierten Mengen einsetzen, vorausgesetzt er ist technologisch notwendig und Verbraucher werden durch die Anwendung nicht hinsichtlich der Qualität getäuscht.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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