Impfung gegen Pneumokokken – eine sinnvolle Ergänzung zum Grippeschutz
Herbst und Winter stellen das Immunsystem Jahr für Jahr auf eine harte Probe. Trockene Heizungsluft drinnen, feuchte Kälte draußen – der ständige Wechsel kann die körpereigene Abwehr maßgeblich schwächen. Kommt dann noch ein Infekt hinzu, haben gefährliche Viren und Bakterien leichtes Spiel.
Zusätzliche Impfung gegen Pneumokokken
Den Höhepunkt der Grippewelle erleben wir meist ab dem Jahreswechsel. Damit der Körper darauf gut vorbereitet ist, sollte die Influenza-Impfung bis November erfolgen. Auf diese Weise hat das Immunsystem genügend Zeit, um Antikörper gegen den aktuellen Grippeerreger zu bilden. Besonders wichtig ist die Impfung für Menschen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Dazu gehören neben chronisch Kranken vor allem Erwachsene ab 60 Jahren, da die Leistung des Immunsystems mit den Jahren abnimmt. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt deshalb genau diesen Personen zusätzlich die Impfung gegen Pneumokokken. Die bakteriellen Erreger können unter anderem gefährliche Lungenentzündungen verursachen – ein oft unterschätztes Risiko. Nach einer Virusgrippe steigt die Gefahr einer durch Pneumokokken ausgelösten Lungenentzündung etwa um das Hundertfache. Jährlich sterben daran allein in Deutschland schätzungsweise zwischen 10.000 bis 15.000 Menschen. Darüber hinaus können Pneumokokken schwerwiegende Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen hervorrufen. Unter www.impf2.de gibt es weitere Informationen zum doppelten Impfschutz.
Ein Termin, doppelter Schutz
Der Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken gehört zu den wirksamsten Maßnahmen, um gestärkt in die kalte Jahreszeit zu gehen. Beide Impfungen können beim selben Impftermin in der Hausarztpraxis erfolgen. Im Gegensatz zur jährlichen Grippeimpfung ist die Impfung gegen Pneumokokken nur einmal notwendig. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Menschen ab 60 sowie für Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma, COPD oder chronischen Herzerkrankungen. Auch für Kinder bis zwei Jahren werden die Kosten erstattet.