Strahlend weiße und gesunde Zähne sind zum Schönheitsideal geworden, Menschen mit makellosem Lächeln gelten in Beruf und Partnerschaft als erfolgreicher. Für ein gesundes Gebiss bis ins hohe Alter steht heute modernste Zahnmedizin zur Verfügung. Ob man dem Zahn eine neue Fassade gibt, eine Krone aufsetzt, eine Brücke baut oder ihn durch ein festsitzendes Implantat ersetzt – „Mut zur Lücke“ muss niemand mehr haben. Vorausgesetzt, man kann es sich leisten. Denn der Haken bei den vielen Möglichkeiten, welche die moderne Zahnmedizin heute bietet, sind die Kosten. Bereits seit einigen Jahren gilt für gesetzlich Krankenversicherte die sogenannte Festzuschussregelung, die letztendlich enorme Zuzahlungen beim Zahnersatz auslöst und die Patienten verunsichert.
Zahnersatz aus dem Ausland?
Eine der Konsequenzen aus den hohen Zuzahlungen: Bei immer mehr Versorgungsfällen kommen die Kronen und Implantate aus dem Ausland. Immer mehr Bundesbürger fahren sogar zur Behandlung ins Ausland. Professor Dr. Dr. med. dent. Eberhard Fischer-Brandies, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in München und Gutachterreferent der Bayerischen Landeszahnärztekammer: „Generell kann man nicht sagen, dass das im Ausland verwendete Material den deutschen Qualitätsmaßstäben nicht entspricht. Zu uns kommen allerdings vor allem solche Patienten, bei denen die Versorgung im Ausland nicht geklappt hat.“ Teilweise, so Fischer-Brandies, habe hier die Versorgung tatsächlich nicht deutschen Qualitätsmaßstäben entsprochen, teilweise habe das Problem aber auch in der Natur der Sache gelegen: „Wenn ein Patient ins Ausland geht, lohnt sich das nur dann, wenn umfangreiche Arbeiten anstehen. Wenn viele Zähne behandelt werden, kommt es oft dazu, dass sich Behandlungen wegen Problemen an einzelnen Zähne verzögern.“ Im Inland strecke man dann die Termine, im Ausland sei das nicht möglich, weil der Aufenthalt des Patienten begrenzt sei. Dr. med. dent. Hinderk Ohling, Zahnarzt aus München: „Zur Nachbehandlung kann man auch zu einem Zahnarzt in Deutschland gehen, wofür allerdings separate Kosten anfallen.“ Im Extremfall müsse die gesamte im Ausland eingegliederte Arbeit wieder entfernt werden: „Ob es Regressansprüche gegen den ausländischen Zahnarzt gibt, hängt vom jeweiligen Heil- und Kostenplan, beziehungsweise vom Vertrag zwischen Patient und Zahnarzt ab“, so Ohling.
Moderne Therapien können „falschen Biss“ verhindern
Ob im Ausland oder in Deutschland: Oftmals sind Patienten der Meinung, unsachgemäß behandelt worden zu sein. Franz Weiß, Zahntechniker und Gründer der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik mbH (GZFA) mit Sitz in München meint: „Zu einem falschen Biss kann es etwa nach einer Zahnbehandlung mit Brücken oder Implantaten kommen, wenn die ohne vorherige Funktionsanalyse vorgenommen wurde. Mit der DROS-Therapie beispielsweise wird stattdessen vor einer solch umfangreichen Behandlung der Weg für funktionellen Zahnersatz auf Implantaten aufgezeigt.“ Zur Umsetzung sei ein sogenanntes Set-up und Wax-up hilfreich. Damit können sowohl der richtige Biss als auch die Ästhetik von Zahnarzt, Zahntechniker und Patienten gemeinsam beurteilt und noch Einfluss auf die endgültige Gestaltung genommen werden.
Was kommt auf Kassenpatienten zu?
Mit leistungsstarken Zusatzpolicen können sich Kassenpatienten gegen die hohen Kosten einer qualitativ hochwertigen Zahnersatzversorgung schützen. Bei den Zahnzusatztarifen hat der Kunde heute die Qual der Wahl. „Eine private Zahnzusatzversicherung sollte Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen und Zahnersatz vorsehen“, betont Michaela Franz, Expertin für Zahnzusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen. Zahnerhaltende Maßnahmen seien etwa die Individualprophylaxe, Kunststoff-Füllungen, Einlagefüllungen, Knirscher-Schienen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen. Zahnersatz-Maßnahmen seien Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate und implantatgetragener Zahnersatz sowie deren Reparaturen. „Diese Leistungen sind in unserem Tarif ‚Privatpatient beim Zahnarzt‘ enthalten“, erklärt Franz. Beim Fürther Direktversicherer gebe es mit dem Tarif Zahn-Ersatz-Sofort sogar einen Tarif, den man noch nutzen könne, wenn der Zahnarzt bereits einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz vorgelegt habe.