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Zahnzusatzversicherung: Auf die Höhe der Erstattung achten

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Zahnzusatzversicherung für weniger als 10 Euro? Der Ärger erfolgt spätestens beim Leistungsfall, wenn die Erstattung verschwindend gering ausfällt.

Die Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die Kassen den Zuschuss für den Zahnersatz erheblich in den letzten Jahren gemindert haben, es eine ergänzende Vorsorge notwendig, wenn man Wert auf schöne und gesunde Zähne legt.

Bei der Wahl zur Zahnzusatzversicherung muss man darauf achten, wie hoch die Erstattung im Leistungsfall tatsächlich ist.

Grundsätzlich gilt: für 10 Euro Monatsbeitrag bekommen Sie auch keine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung. Denn diese Billigtarife locken mit Kostenzusagen, z. B. 100 Prozent Zuschuss zum Kassenanteil. Wenn dieser allerdings niedrig ausfällt, bezahlt die Zahnzusatzversicherung auch kaum etwas dazu. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung bietet hier wesentlich mehr Möglichkeiten. (http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html)

Wer sich für einen Tarif mit umfangreichen Leistungen entscheidet, wird feststellen: Nicht nur die Kassenversorgung wird zu 100 Prozent übernommen, auch hochwertiger Zahnersatz wie Implantate oder Keramikkronen finden in der Zahnzusatzversicherung Berücksichtigung. Teilweise werden unabhängig von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 90 Prozent erstattet.

Die Leistungen beschränken sich aber nicht nur allein auf den Bereich Zahnersatz. Auch Kosten für die professionelle Zahnreinigung oder Kunststofffüllungen sind ein Bestandteil der umfangreichen Leistungen. Wer in den kommenden Jahren über das Thema Zahnersatz nachdenkt, sollte sich rechtzeitig mit der Zahnzusatzversicherung gegen das Kostenrisiko schützen. Denn die Gebührenordnung der Zahnärzte ist in diesem Jahr geändert worden. Teilweise werden die privatärztlichen Behandlungen teurer.

Bildquelle: Thommy Weiss, pixelio.de

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