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Start mit Hindernissen: So funktioniert das E-Rezept

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Seit 1. September gibt es digitale Arzt-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente in Teilen von NRW. Nach holprigem Beginn startet das elektronische Rezept im September in der Pilotregion Westfalen-Lippe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wer es schon nutzen kann, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Probleme es noch gibt.

Start mit Westfalen-Lippe als Modellregion

Eigentlich sollte das elektronische, also digitale Rezept, das Ärztinnen und Ärzte für Medikamente ausstellen, schon seit Anfang 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen. Doch ebenso wie die elektronische Krankschreibung wurde der Start mehrfach verschoben, weil die nötigen technischen Systeme bei Hard- und Software nicht überall zur Verfügung standen. Seit 1. September ist Westfalen-Lippe nun eine der Pilotregionen. Dort werden voraussichtlich 250 Arztpraxen teilnehmen, später soll sich die Zahl verdoppeln. Apotheken sollen generell bundesweit ab September in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und diese mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

So funktioniert das E-Rezept

Das E-Rezept ersetzt die ärztlichen Rezepte auf Papier. Es handelt sich um einen digitalen Code, ähnlich einem QR-Code. Mit diesem erhält man in der Apotheke das verschriebene Mittel. Das E-Rezept kann man online in der Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke über die E-Rezept-App einlösen. Im ersten Schritt werden aber nur die rosafarbenen Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch ausgestellt. Später sollen auch andere Verordnungen, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärztinnen und Fachärzte, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden. Ärzte können auch elektronische Folgerezepte und E-Rezepte im Anschluss an eine Videosprechstunde ausstellen und den Rezeptcode elektronisch an Patientinnen und Patienten mit E-Rezept-App versenden.

Wer schon E-Rezepte erhalten kann

Wer gesetzlich krankenversichert ist, benötigt neben einem NFC-fähigen Smartphone auch eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse, um sich anmelden zu können. NFC bedeutet Near Field Communication. Die eigene Gesundheitskarte ist NFC-fähig, wenn auf der Karte rechts oben „G 2.1“ steht. Außerdem braucht man zwingend die abgesicherte E-Rezept-App der Gematik GmbH, der „nationalen Agentur für Digitale Medizin“. Aufgrund des aktuellen Chip-Mangels haben noch nicht alle Krankenkassen die neuen Gesundheitskarten verschickt. Zudem gibt es Probleme beim Authentifizierungsverfahren zur Legitimation der Versicherten bei der Krankenkasse. Deshalb wird auch in der Pilotregion Westfalen-Lippe wohl zunächst der Ausdruck mit Rezeptcode üblich sein. Auf diese Art können auch Versicherte ohne Smartphone teilnehmen. 2023 soll das elektronische Rezept laut Plan bundesweit verfügbar sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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