Zugegeben es ist ein Szenario, an das niemand gerne denken möchte. Völlig unerwartet kracht ein anderer PKW in das eigene Auto und man wird an einen Baum geschleudert. Von einer auf die andere Sekunde verändert sich alles. Und nichts bleibt, wie es vorher einmal war. Im schlimmsten Fall erleidet man so schwere Verletzungen, dass nur mehr Maschinen das Leben aufrechterhalten können. Gerade in dieser Situation stehen Angehörige vor den schlimmsten Stunden ihres Lebens: Kaum jemand hat offen darüber gesprochen, was er sich in einem solchen Fall wünscht. Erst wenn im Bekanntenkreis ein ähnlicher Fall eintritt, fangen manche an darüber nachzudenken und sich über Vorsorgedokumente zu informieren.
1. Der medizinische Extremfall: Schlaganfall
Das oben beschriebene Szenario tritt nicht nur nach Unfällen auf, auch ein Schlaganfall kann dazu führen, dass lebenswichtige Bereiche im Gehirn massiv beeinträchtigt werden. Es kommt zu einer Durchblutungsstörung, die ganz plötzlich auftritt. Oft gibt es dafür keine Vorzeichen. Ganz einfach lässt sich überprüfen, ob jemand einen Schlaganfall hat, wenn man die FAST-Regel kennt. Darunter versteht man folgende Symptome:
F steht für Face: Wenn man den Betroffenen bittet zu lächeln und ein Mundwinkel hängt seltsam herab, ist das eines der Anzeichen für einen Schlaganfall.
A für Arms: Meistens kann man bei einem Schlaganfall nicht mehr beide Arme senkrecht nach vorne strecken, die Gliedmaßen sinken wieder. Auch die Handflächen nach oben zu drehen ist schwierig.
S für Speech: Betroffen können sich häufig nicht mehr artikulieren, die Stimme klingt anders oder man kann keinen simplen Satz mehr nachsprechen.
T ist eigentlich kein Symptom, es steht für Time: Je früher man einen Patienten in ein Spital bringt, umso höher sind die Überlebenschancen.
70 Prozent der von Schlaganfall betroffenen leiden an Langzeitfolgen, die von Lähmungen über Sprachstörungen bis hin zu Koordinationsschwierigkeiten reichen. Oft dauert es Monate oder sogar Jahre bis man sich artikulieren kann. Gut ist in diesem Fall, wenn eine Betreuungsverfügung vorliegt. Dann ist nämlich klar, wer im Sinne des Betroffenen wichtige Entscheidungen treffen darf.
2. Hilfe für demente Patienten
Für viele ist es ein Tabuthema, doch leider sind in Deutschland 1,7 Millionen Menschen davon betroffen. Die Rede ist von Demenz. Auch bekannt als Krankheit, bei der man in einem langsam fortschreitenden Prozess alles vergisst. Die meisten Patienten leiden unter Alzheimer. Jedes Jahr werden ungefähr 300.000 Neuerkrankungen gemeldet und die Zahl an Betroffenen nimmt immer weiter zu. Sie wird Schätzungen zufolge im Jahr 2030 bereits 3 Millionen betragen. Wer das Thema Vorsorgedokumente erstellen immer weiter vor sich hinschiebt, sollte rasch handeln: Immerhin trifft Demenz nicht nur die ganz alte Generation: 25.000 Betroffene haben noch nicht einmal das 65. Lebensjahr erreicht. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, festzulegen, wer die Betreuung im Ernstfall übernehmen soll.
3. Streit um Organspenden vermeiden
Einige Menschen machen sich Gedanken darüber, ob sie ihre Organe spenden sollen, wenn sie einen schweren Unfall erleiden und nicht mehr lebensfähig sind. Wichtig ist, seine ganz persönlichen Wünsche in einem Vorsorgedokument schriftlich festzuhalten. Wenn jemand in einer Patientenverfügung erlässt, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zuzulassen, steht das jedoch im Widerspruch zur Bereitschaft, Organe zu spenden. Denn immerhin können diese nur aus einem aufrechterhaltenen Kreislauf zur Implantation bei einem todkranken Patienten verwendet werden. In einer Patientenverfügung sollte man klarstellen, wie man zu diesem Punkt steht. In dem Dokument ist es möglich, Prioritäten zu setzen oder der Organspende nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen.
4. Reanimation nicht um jeden Preis
Für manche Menschen ist es ein Horrorszenario: Das Herz bleibt stehen, sie brechen mitten auf der Straße zusammen und unzählige Gaffer schauen zu, wie Rettungskräfte versuchen das Unmögliche möglich zu machen und das Herz wieder zum Schlagen zu bringen. Sie sträuben sich strikt gegen eine Reanimation oder möchten sie nur in bestimmten Fällen zulassen. Auch das kann man in einer Patientenverfügung klar festlegen. So ist es zum Beispiel möglich niederzuschreiben, dass man nur bei Herzstillstand während einer Operation der Reanimation zustimmt, nicht aber nach einem Unfall. Außerdem kann die Dauer der Wiederbelebungsmaßnahmen begrenzt werden, zum Beispiel auf eine halbe Stunde.
5. Wenn sich das Leben zu Ende neigt
Für alte Menschen ist der letzte Lebensabschnitt oft mühsam und schmerzhaft. Viele von ihnen leiden unter verschiedenen Beschwerden, sie können zum Teil nur mehr schlecht gehen und sind gebrechlich. Für einige von ihnen ist es nicht möglich, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Oft ist die Einweisung auf eine Palliativstation unumgänglich. In einer Patientenverfügung können Menschen jeden Alters zumindest in einem gewissen Ausmaß jenen Ort wählen, wo sie sterben möchten. Ist es von den Angehörigen machbar, kann die Pflege in den letzten Lebenswochen auch zu Hause erfolgen. Andere möchten ihren Liebsten so wenig wie möglich zur Last fallen und verfügen, in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden bevor der Sterbeprozess einsetzt. Wie dem auch sei: mit einer Patientenverfügung macht man den Angehörigen den Abschied zwar nicht leichter, jedoch müssen sie wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen.