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Häusliche Pflege: Illegale Beschäftigung kann schwere Folgen haben

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Pflege ist ein Kernthema unserer Gesellschaft: Das Statistische Bundesamt rechnet für 2030 mit 3,4 Millionen Pflegebedürftigen, über 40 Prozent mehr als noch 2010. Doch das Angebot an bezahlbaren Lösungen ist gerade in der häuslichen Pflege deutlich geringer als der Bedarf. Viele Betroffene nutzen daher zweifelhafte Dienste, oft aus Unwissenheit. Oder unter Zeitdruck, weil ein Betreuungsfall häufig plötzlich eintritt und die Angehörigen schnell eine Lösung finden müssen. Die Folge: Der Schwarzmarkt ist ein großes Problem, Schätzungen zufolge arbeiten mehrere hunderttausend Betreuungskräfte illegal.

Zoll kontrolliert gezielt

Seriöse Vermittler von Betreuungskräften kümmern sich um die vertragliche Vereinbarung von Arbeitszeiten, Kosten und Leistungen sowie um den Versicherungsschutz der Helfer. Foto: djd/www.promedicaplus.de
Seriöse Vermittler von Betreuungskräften kümmern sich um die vertragliche Vereinbarung von Arbeitszeiten, Kosten und Leistungen sowie um den Versicherungsschutz der Helfer.
Foto: djd/www.promedicaplus.de

Wer in seinem Haushalt Betreuungskräfte illegal beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Vielen ist das nicht bewusst. Sie erhalten über Freunde und Bekannte gut gemeinte Tipps oder wenden sich an Berater, die vermeintlich schnell und unkompliziert Hilfe leisten. Was einfach wirkt, kann zu einem bösen Erwachen führen. Denn nicht erst seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert der Zoll gezielt, empfindliche Strafen drohen. „Der Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Meist wird die illegale Beschäftigung sogar als Straftat gewertet, etwa weil keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung geleistet werden“, sagt Dr. Henning Laas, Justiziar von Promedica Plus, Marktführer für die legale Vermittlung von Betreuungskräften aus Osteuropa. „Nicht nur rechtlich ist dieses Beschäftigungsmodell riskant, es ist auch aus Versicherungsgründen keine Lösung.“

Versicherung kann Forderungen stellen

Eine illegal beschäftigte Betreuungskraft hat im Ernstfall keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann sich die Versicherung Behandlungskosten beim „Arbeitgeber“ sogar zurückholen – und zwar lebenslang. „Wir warnen dringend davor, unseriöse Angebote zu nutzen“, so Dr. Henning Laas. Es gebe rechtssichere Modelle, über die sich ebenfalls schnell und im Sinne der Betroffenen Lösungen realisieren lassen. Mehr Informationen: www.promedicaplus.de.

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djd

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