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Tarif wechseln – Kosten senken

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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind stark gestiegen. Betroffene sind den Erhöhungen nicht hilflos ausgeliefert.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Nach einer kräftigen Beitragserhöhung können Versicherte ihren Vertrag zwar außerordentlich kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. In der Regel ist dies allerdings mit hohen Verlusten verbunden. Langjährige Privatpatienten verlieren in diesem Fall oft ihre kompletten Altersrückstellungen.

Green piggy bank with clover and coin stacksPrivatpatienten sind Beitragserhöhungen ihrer Versicherung aber dennoch nicht hilflos ausgeliefert. „Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, seinen Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln“, betont Finanzberater Harald Leissl, Gründer und Mitinhaber von beitragsoptimierung24.de, ein Versicherungsberatungsunternehmen, das sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert hat. Sinnvoll sei eine solche Veränderung vor allem dann, wenn man schon zehn Jahre oder länger privat krankenversichert sei. „In den meisten Fällen finden sich dann immer Tarife bei derselben Gesellschaft mit einem deutlich besseren Leistungsniveau und geringeren Kosten“, so Leissl. Ganz entscheidend sei, dass das bisherige Leistungsniveau mindestens beibehalten werde. Von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer rät der Finanzberater dagegen dringend ab: „In der Regel verliert man bei einem solchen Wechsel alle angesparten Altersrückstellungen.“ Bei einer Vertragsveränderung innerhalb der Gesellschaft bleibe dagegen die Altersrückstellung komplett erhalten, die Versicherung dürfe zudem keine Gesundheitsfragen bezüglich der bereits versicherten Leistungen stellen.

Professionelle Unterstützung lohnt sich

Die Versicherer versuchen häufig, den Übertritt in einen günstigeren Tarif zu erschweren. Um optimal umzusteigen, kommen Wechselwillige deshalb oftmals nicht ohne kompetente Hilfe von unabhängiger Seite aus. Harald Leissl: „Wir empfehlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn für die meisten Angebote, die die Versicherung in dieser Situation macht, gibt es auch andere gleichwertige, aber günstigere Alternativen.“ Die Betroffenen würden dadurch im Durchschnitt etwa 2.500 Euro pro Jahr sparen.

Auch nach Ansicht des bekannten Journalisten Michael Jungblut („Die Zeit“, „ZDF“, heute Herausgeber des Wirtschaftsmagazins „SteuerSparMagazin“) sollte ein solcher unabhängiger Berater mindestens ein gleiches Leistungsniveau wie bisher garantieren. Dazu sollte ein Vergleich der Leistungen im Alt- und im Neu-Tarif exklusive der Mehrleistungen vorgelegt werden. Mehrleistungen sollten dann über die Beantwortung von Gesundheitsfragen separat umgesetzt werden: „Oft kann der Berater sogar noch die eine oder andere Mehrleistung nachverhandeln“, so Jungblut. Auch Versicherungsexperte Thorulf Müller (www.der-kvprofi.de) rät zu kompetenter Unterstützung: „Leider erleben wir in der privaten Krankenversicherung zu oft, dass Kunden ohne qualifizierte fachliche Begleitung nicht die optimale Lösung erhalten.“

Die Tücken einer höheren Selbstbeteiligung

Häufig empfehlen die Versicherer selbst oder auch Berater eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, um damit im Gegenzug den Beitrag zu senken. Davor kann Harald Leissl nur warnen: „Dies ist eine Verlagerung von Beitragszahlungen zu selbst gezahlten Gesundheitskosten.“ Gerade im Alter würden diese Ausgaben steigen. Deshalb sollten die Kosten einer Selbstbeteiligung in einem Vergleich auch immer in voller Höhe als effektive Kosten angesehen werden. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann im Übrigen später nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Schwieriger Weg zurück zur Gesetzlichen

Viele privat Krankenversicherte möchten vor dem Hintergrund der Beitragserhöhungen am liebsten zurück in das gesetzliche System. Das aber ist oftmals nicht so einfach. „Bei Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war“, betont Franz-Josef Toussaint von der BARMER GEK. Können privat versicherte Freiberufler oder Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, wenn es nicht mehr so gut läuft? „Wenn die Einkünfte monatlich 385 Euro nicht übersteigen, ist eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung über den Ehepartner bei der Krankenkasse möglich. Übt man eine geringfügige Beschäftigung aus, beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro“, erläutert Franz-Josef Toussaint. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, sei eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

INFOKASTEN

Weitere Informationsquellen für Interessierte:

www.beitragsoptimierung24.de (Das Versicherungsberatungsunternehmen hat sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert).

www.barmer-gek.de (Homepage der BARMER GEK. Hier gibt es Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung).

www.der-kvprofi.de (Informationsportal, auf dem man sich unverbindlich und ausführlich über alle Aspekte der privaten Krankenversicherung informieren kann).

 

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