Verschiedenes

Tipps zur Arztsuche für plastische und ästhetische Chirurgie – wer übernimmt welche Kosten?

ARKM.marketing

Es ist ein leidiges und immer wieder im Vordergrund stehendes Thema: Welcher Arzt ist der richtige, wenn man den Entschluss gefasst hat, sich für einen Eingriff in Sachen ästhetischer und plastischer Chirurgie zu entscheiden? Und gleich dahinter stellt sich die Frage, welche Kosten die gesetzlichen Krankenkassen dazu übernehmen und worin der Unterschied bei Eingriffen besteht, die zum einen eben anstandslos übernommen und getragen werden und andere wiederum nicht.

Sich hier im immer größer werdenden Dschungel der Möglichkeiten der plastischen Chirurgie zurechtfinden zu können und den richtigen Arzt des Vertrauens ausfindig machen zu können, gestaltet sich dabei ähnlich schwierig, wie auch die Tatsache sich im Wirrwarr der medizinischen Formalitäten zurechtfinden zu können.

Auf Empfehlung oder doch eher auf Erfahrungsschatz setzen?

Bei der Suche nach dem richtigen und passenden Spezialisten auf diesem Gebiet wird man schnell feststellen, wie viele sich auf diesem Terrain befinden. Da kommt schnell einmal der Gedanke auf, ob man nun jemals die Nadel im Heuhaufen finden wird. Fakt ist, dass je nachdem um welchen Eingriff es sich handeln soll man auch dementsprechend suchen sollte. Und besonders in Großstädten sollte man eine Vorauswahl und Selektion vornehmen.

Plastische und Ästhetische Chirurgie in Berlin beispielsweise gibt es zuhauf, doch wer genau macht was routinierter und welche Eingriffe werden eher seltener durchgeführt? Auch dies ist ein wesentlicher Bestandteil dessen. Auch sollte vorrangig sein, dass man möglichst einen Chirurgen aufsucht, der in unmittelbarer Nähe ist. Denn zur Nachbehandlung muss man grundlegend und in einigen Fällen auch über einen längeren Zeitraum. Weite Entfernungen hierfür in Kauf zu nehmen kostet zeit und auch Geld.

Kostenübernahmen

Wie schon erwähnt, übernimmt die Krankenkasse zunächst keinerlei Eingriffe, die aus rein persönlicher Ansicht als unschön angesehen werden und nur dem Zweck dienen, eine bestimmten Schönheitsideal zu entsprechen. Diese Eingriffe müssen aus der Porto- oder Haushaltskasse bezahlt werden. Anders sieht es da bei dem Bedarf der Notwendigkeit aus. Aus medizinischer und gesundheitlicher Sicht gibt es etliche Eingriffe, deren Kosten ohne Weiteres von den Krankenkassen übernommen werden.

Im Fokus stehen hier beispielsweise Brustoperationen nach Krebserkrankungen, oder auch dann, wenn es sich aus gesundheitlicher Sicht um eine Brustverkleinerung handelt. Denn wenn die Rückenmuskulatur und Körperhaltung nebst Veränderungen der Wirbelsäule allein durch die Größe und Schwere der Brust beeinträchtigt werden, dann wird dies als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Ebenso auch bei Brustvergrößerungen, wobei dies dann eher aus der Sicht der seelischen und psychischen Belastung herrühren muss und dies muss von Seiten etlicher Mediziner und Spezialisten untermauert und bescheinigt werden. Übliche Vergrößerungen für die Optik, wie sie heute zu Hauff durchgeführt werden, müssen immer auf eigene Kosten getragen werden. Aber auch die Kosten von diversen Nasenkorrekturen, das Anlegen der Ohren, wie auch die Körperstraffung nach extremer Gewichtsreduktion und Fettabsaugungen können mitunter von den Krankenkassen genehmigt und getragen werden.

Grundsätzlich gilt: Auch eine körperliche Entstellung kann einen Krankheitswert aufweisen und fördern. Dann kann eine Krankenkasse verpflichtet sein, die Entfernung einer sogenannten Hautschürze bezahlen zu müssen. Und: Wenn sich ein Patient durch überschüssiges Bauchgewebe nach Gewichtsreduzierung in der Gestaltung seiner Freizeit und seines Privatlebens eingeschränkt fühlt, dass er sich aus seinem sozialen Umfeld zurückzieht oder in eine Depression verfällt, kann eine Bauchstraffung medizinische wichtig sein und die Kosten können übernommen werden.

ARKM.marketing

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"